Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Marketingberatung, der Verkaufsförderung sowie der Kommunikation, Grafikdesign und Produktion von Druckerzeugnissen. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von siegmund & fischer grafik, im Folgenden SFG genannt, entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von SFG schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

2. Angebote/ Zahlungsbedingungen

Die Vergütungen sind Nettobeträge, sind zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart.

Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von SFG vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

Verpackungskosten und Versandspesen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, in den Angeboten von SFG nicht enthalten und werden ggf. gesondert berechnet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. 

Mehr- oder Minderlieferungen bei Drucksachen in Höhe von 10 % können nicht beanstandet werden.

Sofern der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig kündigt, steht sfg eine angemessene Vergütung zu.

 

3. Mehraufwand

• Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs

• Lücken in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen

• zusätzliche Korrekturstufen, als im Angebot vereinbart

In diesen Fällen wird SFG den Kunden rechtzeitig darauf aufmerksam machen. sfg ist in einem solchen Fall berechtigt, den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Kunden oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gesamten gelieferten Dienstleistungen/Waren Eigentum von SFG.

 

5. Liefertermine

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich.

sfg ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt.

Bei Überschreitung von Lieferterminen und -fristen, sofern vom Kunden nicht selbst nachweislich verschuldet, kann der Kunde sfg schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

 

6. Mängel

Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Ware oder Erbringungen der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Kunden angenommen.

Beanstandungen nach dieser Frist kann sfg zurückweisen.

Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von sfg bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

7. Versand/Verpackung

Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, unerheblich auf welcher Weise dies geschieht, z. B. per Post, per Kurierdienst oder durch elektronische Medien. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung der Unterlagen innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von sfg erfolgt. SFG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

Nach Erteilung der Freigabe für Druck- oder sonstige Vorlagen geht das Haftungsrisiko auf den Auftraggeber über.

 

8. Haftung/Inhalte

sfg haftet dem Auftraggeber auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für von der Agentur beauftragte Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe von SFG. SFG haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder Gestaltung ihrer Arbeitsergebnisse. sfg haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

Wird sfg aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhaltes ihrer Arbeitsergebnisse auf Unterlassung oder Schadensersatz etc. von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber sfg von der Haftung gegenüber den Dritten frei.

 

9. Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch sfg sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern sie nicht Bestandteil eines Vertrages oder Projektangebotes sind, gegen Zahlung einer gesonderten Präsentationsvergütung/Pitchhonorars. Optional kann dieses Honorar bei späterer Beauftragung nach Absprache verrechnet werden.

 

10. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

Sämtliche von sfg angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn sie nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG entsprechen.

Sämtliche Leistungen von SFG dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von SFG genutzt, veröffentlicht, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.

Im Falle einer Übertragung der Nutzungsrechte richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Der § 31 Absatz 5 des UrhG findet entsprechende Anwendung.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens SFG eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber sfg erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.

Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

Ohne Zustimmung dürfen die von SFG gefertigten Präsentations- und Arbeitsergebnisse vom Auftraggeber nicht genutzt, veröffentlicht, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.

 

11. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

Alle von sfg für den Kunden hergestellten Druckunterlagen, Druckdaten, Illustrationen und Zeichnungen sind von SFG ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung schließt eine Datenaktualisierung nicht mit ein. Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann SFG sofort vernichten.

Die weitere Nutzung oder Änderung dieser Daten ist entsprechend der Urheberrechte geregelt.

 

12. Geheimhaltungspflicht

SFG ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgabe heranzieht, verpflichtet SFG diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen SFG und dem Auftraggeber ist Pinneberg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Soweit nicht anders vereinbart, ist auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

 

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien entspricht.

 

Stand Januar 2018